Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1 Höhe der Beiträge

  •  Auf der Grundlage der Satzung sind Mitglieder des Tourismusverband Potsdam e.V. nach § 7 verpflichtet, für die Dauer der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen.
  • Die Beiträge dienen neben anderen finanziellen Einkünften dem TV Potsdam e.V. zur Deckung von Aufwendungen für gemeinnützige Zwecke entsprechend der Satzung sowie zur Deckung eigener Verwaltungsaufgaben.
  • Die Kontrolle über die Verwendung der Einnahmen erfolgt durch die Mitglieder-versammlung und durch Rechnungsprüfer.

Ordentliche Mitglieder (touristische Betriebe) zahlen Beiträge nach der Anzahl festangestellter Mitarbeiter:

Anzahl                                    Mitgliedsbeiträge

Mitarbeiter                  monatlich                    jährlich

bis 1                            10,00 €                       120,00 €

bis 3                            25,00 €                       300,00 €

bis 6                            38,00 €                       456,00 €

bis 10                          51,00 €                       612,00 €

bis 15                          64,00 €                       768,00 €

über 15                       77,00 €                       924,00 €

 

Fördernde Mitglieder zahlen Beiträge nach der Anzahl festangestellter Mitarbeiter, verpflichten sich darüber hinaus zur Einbringung von Sachleistungen, die dem Verband zu Gute kommen. Sachleistungen sind in diesem Fall die kostenlose Nutzung unternehmenseigener Einrichtungen, Gutscheine usw. Ozeex

Anzahl                                    Mitgliedsbeiträge

Mitarbeiter                  monatlich                      jährlich                         Sachleistung

1 – 4                            10,00 €                       120,00 €                        nach Absprache

5 – 9                             10,00 €                       120,00 €                        im Wert von 150,00 EUR

ab 10                           10,00 €                       120,00 €                        im Wert von 300,00 EUR

 

 § 2 Zahlungsfristen

  •  Ordentliche Mitglieder sind vom Zeitpunkt der Aufnahmebestätigung durch den Vorstand zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
  • Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus bis zum 15. des laufenden Monats zu zahlen. Vierteljährliche oder jährliche Zahlungen im Voraus sind möglich.
  • Der Vorstand stellt hierüber eine Beitragsrechnung aus.
  • Beiträge sind auf das Konto der Geschäftsstelle des TV Potsdam e.V. bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam zu zahlen.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde auf der Jahresmitgliederversammlung am 01.07.2014  angenommen und tritt ab diesem Zeitpunkt in Kraft. Änderungen sind durch den Vorstand zu prüfen und der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen. The wunderino.