Übernachtungssteuer Potsdam, Bettensteuer

Übernachtungssteuer Potsdam, Bettensteuer

Beherbergungsbetriebe in Potsdam müssen ab 01.10.2014 vom Netto-Übernachtungspreis fünf Prozent an die Stadt Potsdam abführen. Dienstreisende Personen mit Nachweis sind von dieser Steuer befreit. Die Stadt will aus dem Potsdamer Tourismus Kapital schlagen. Man verspricht sich nach eigener Schätzung etwa eine knappe Million Euro im Jahr. Alle Buchungen ab 01.10.2014 werden dann zusätzlich mit der Übernachtungssteuer ausgewiesen. Reservierungen vor diesem Termin sind von der Bettensteuer befreit.

Die Potsdamer Beherbergungsbetriebe lehnen die Bettensteuer entschieden ab, weil eine einzelne Branche zum Stopfen von Haushaltslöchern zur Kasse gebeten wird.

Die Ausnahme
Lt. Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam gilt: Das Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung, ist durch den Übernachtungsgast gegenüber dem Beherbergungsbetrieb glaubhaft zu machen. Soweit mehrere Personen die Übernachtungsleistung in Anspruch genommen haben, ist der berufliche Aufwand für jede Person gesondert glaubhaft zu machen. Dieses kann unter anderem durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Dieses „Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung“ ist sehr viel weiter gefasst, denn schon der Begriff Dienstreise umfasst schließlich:

  • Fahrten zu Kunden oder Lieferanten und zu Dienstbesprechungen
  • Teilnahme an fachlichen Tagungen, Kongressen, Seminaren oder zur beruflichen Weiterbildung
  • Besuch von Messen und Ausstellungen im Interesse der Firma
  • Exkursionen und Klassenfahrten bei Lehrkräften
  • Feldarbeiten und andere Forschungsreisen bei Wissenschaftlern
  • sonstige Außendienste (z. B. im Bauwesen, zur Erstellung von Gutachten, bei Beobachtungs- und Messkampagnen usw.)
  • befristete Abordnungen an andere Behörden bei Beamt(inn)en oder andere Unternehmen bei Angestellten

Abgabefrist für die Steuererklärung zur Übernachtungssteuer

Bis zum 15. des Folgemonats jeden Quartals müssen die Potsdamer Beherbergungsbetriebe die Steuererklärung für die erhobene Bettensteuer auf einem amtlich vorgegebenen Vordruck abgeben. Soweit von einer beruflichen Veranlassung ausgegangen und auf die Erhebung verzichtet wurde, ist die berufliche Veranlassung nachzuweisen und der Nachweis der Steuererklärung beizufügen.

Downloads
Übernachtungsteuer Erklärung an die Stadt Potsdam (PDF)
Übernachtungsteuer: Arbeitgeberbestätigung (PDF)
Übernachtungsteuer: Eigenbestätigung (PDF)
Übernachtungssteuer: Ärztliche Bescheinigung (PDF)